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Hier halten wir Sie auf den laufenden.
Dicht auffahren ab Mai teurer
Drängelnde und rasende Autofahrer auf der Straße werden ab Mai
härter bestraft.
Besonders hart geahndet wird dichtes Auffahren bei Geschwindigkeiten über 130
km/h.
Ein Fahrer, der 140 km/h schnell ist und auf weniger als sieben Meter auffährt,
muss 250 Euro zahlen und bekommt
drei Monate Fahrverbot. Bislang sind in derartigen Fällen nur 150 Euro und ein
Monat Fahrverbot fällig.
Wer mehr Abstand hält, aber noch unter 35 Metern bleibt, zahlt 60 Euro. Ein
Fahrverbot bekommt er allerdings nicht.
Teurer wird auch das Drängeln im unterer Tempobereich zwischen 81 und 130 km/h:
Unterschreitet ein Fahrer bei 110 km/h den Abstand von fünfeinhalb Metern, zahlt
er 200 Euro
und erhält drei Monate Fahrverbot.
Das Auffahren auf weniger als 27,5 Meter kostet bei dieser Geschwindigkeit 40
Euro.
Mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Monat Fahrverbot muss rechnen, wer
zwischen 100 und 130
weniger als 15 Meter Abstand hält.
Martinshorn
Ohne Martinshorn genießen Einsatzfahrzeuge von Polizei und Feuerwehr keine
Sonderrechte. Das Blaulicht allein reicht nicht
aus, um etwa das Überfahren einer roten Ampel zu legitimieren, urteilt das
Kammergericht Berlin. Geklagt hatte ein Autofahrer,
der an einer grünen Ampel von einem kreuzenden Polizeifahrzeug ohne Sirene zur
Vollbremsung gezwungen worden war.
Dabei war es zu einem Auffahrunfall gekommen. Der Richter sah die Schuld bei dem
Polizisten, er habe verkehrswidrig gehandelt.
Der Fahrer des aufgefahrenen Fahrzeuges musste sich wegen zu geringen Abstandes
ebenfalls einen Teil der Schuld anrechnen lassen.
Das blaue Blinklicht allein wird für gewöhnlich eingesetzt, um Gefahrenstellen
zu kennzeichnen oder einen Konvoi zu begleiten.
(AZ: 12 U 15/04)
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